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Wir setzen uns für eine Erweiterung und Flexibilisierung der kommunalen planungsrechtlichen Spielräume ein, damit nachhaltige und situativ angepasste Lösungen möglich werden.

Die Vorgaben im kantonalen Planungs- und Baugesetz tragen den räumlichen Bedingungen und Herausforderungen im RZU-Gebiet nur beschränkt Rechnung. Für die verschiedenen hoch verdichteten bis ländlich geprägten Teilräume des RZU-Gebiets braucht es angepasste Ansätze und Lösungen. Um diese zu entwickeln und umzusetzen, benötigen die Gemeinden und Regionen planungsrechtliche Spielräume.